Der ÖFV fordert eine Entschärfung der Kreditvergabekriterien

Die Handbremse bei der Finanzierung muss rasch gelöst werden

Österreichs Fertighausbranche gerät zunehmend in Bedrängnis. Vor allem die strengen Kriterien bei der Kreditvergabe machen den Unternehmen Sorgen: Der Markt droht einzubrechen, spätestens im Sommer drohen weitreichende Konsequenzen. Der Österreichische Fertighausverband fordert deshalb eine rasche Entschärfung der Vergaberichtlinien.

Auf den ersten Blick haben Österreichs Fertighausunternehmen wenig zu klagen, denn noch sind die Auftragsbücher voll und auch das Interesse der Österreicher am eigenen Einfamilienhaus scheint ungebrochen zu sein. Das zeigt sich auch an der Zahl der Mitarbeiter: Exakt 2.612 Menschen waren am 1. 1. 2022 bei den Mitgliedsbetrieben des Fertighausverbandes beschäftigt, mehr als je zuvor.

Einbruch ab Sommer 2023

Doch bei näherer Betrachtung wird das Problem offenkundig. Mag. Christian Murhammer, Geschäftsführer des Österreichischen Fertighausverbandes: „Wir haben zwar noch keine genauen Zahlen, aber die ersten Hochrechnungen zeigen, dass die heimische Fertighausindustrie im vergangenen Jahr wieder Ein- und Zweifamilienhäuser weit jenseits der 3.000 Stück produziert hat. Doch seit der Einführung der rigorosen Kreditvergaberichtlinien geht die Zahl der Aufträge stark zurück – und das wird sich spätestens im Sommer 2023 massiv in den Betrieben auswirken.“

Nachdem Faktoren wie die hohe Inflation, steigende Zinsen und hohe Grundstückspreise ohnehin bereits für eine starke Verunsicherung bei Österreichs Baufamilien gesorgt hatten, brachten die seit August 2022 geltenden strengen Vergabestandards das Fass zum Überlaufen: viele Projekte wurden auf unbestimmte Zeit verschoben oder überhaupt aufgegeben.

Massive Auswirkungen befürchtet

Zahlen untermauern, dass die Sorgen der Unternehmen absolut begründet sind: Einige Banken vermelden bereits einen Rückgang bei den Immo-Krediten um ein Drittel, bei renommierten Fertighausproduzenten bewegt sich der Neuverkauf auf dem niedrigsten Niveau seit Jahrzehnten. „Wenn sich nicht rasch etwas ändert, dann müssen die Unternehmen ihre Kapazitäten stark anpassen – und das würde nicht nur auf die Beschäftigungszahlen in der Branche starke Auswirkungen haben, sondern die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu Handwerkern und Baustoffhändlern massiv betreffen“, warnt Mag. Christian Murhammer.

„Die Handbremse muss gelöst werden!“

Dass die Kreditvergaberichtlinien in Österreich noch dazu strenger als in Nachbarländern ausgefallen sind, macht es auch für Familien mit prinzipiell guter Bonität immer schwieriger, das lang erträumte Eigenheim zu finanzieren. Murhammer: „So kann es nicht weitergehen, daher fordert der Österreichische Fertighausverband, dass die Handbremse bei der Finanzierung im Sinne aller Betroffenen so rasch wie möglich wieder gelockert wird!“

Hintergrund zur „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“

Die Hürden bei der Finanzierung

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde hat zur Begrenzung der systemischen Risiken bei Fremdkapitalfinanzierungen von Wohnimmobilien eine seit 1. August 2022 geltende Verordnung mit dem etwas sperrigen Namen „Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung“, kurz KIM-VO, erlassen.

Damit soll bei der Kreditvergabe gesichert werden, dass die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers und nicht die hypothekarische Besicherung des Kredites im Vordergrund steht. Tatsächlich hat die Verordnung zu einer enormen Verunsicherung bei potenziellen Kreditnehmern geführt.

Zu den wesentlichen Punkten bei den neuen Vergabestandards zählt, dass Kreditkunden mindestens 20% an Eigenkapital für die Wohnbaufinanzierung aufbringen müssen, die monatliche Kreditrate maximal bei 40% des Haushaltsnettoeinkommens und die Laufzeit des Kredites bei längstens 35 Jahren liegen darf.

Die strengen Richtlinien gelten auch für Kreditnehmer, die etwa ihren Wohnraum vergrößern wollen und eine Zwischenfinanzierung benötigen. Das Problem für sie: Die bestehende Wohnung oder das vorhandene Haus kann nicht als Sicherheit geltend gemacht werden!